Hausverwaltung Usedom - Blogbeitrag

Dauer für die Eintragung als Eigentümer ins Grundbuch auf Usedom
[01.01.2017]

Auf Usedom werden sehr viele Immobilien gekauft bzw. verkauft. Nach dem Notarvertrag wird standardmäßig eine Auflassungsvormerkung für den Käufer als Sicherheit ins Grundbuch eingetragen. Nach Eintragung der Auflassungsvormerkung ist meistens der Kaufpreis fällig.

Nach Zahlung des Kaufpreises hat der Käufer den Anspruch, dass der Notar beim Grundbuchamt den Antrag stellt, dass der Käufer nun als Eigentümer eingetragen wird.

Das gesamte Prozedere vom Notartermin bis zur Eintragung der Auflassungsvormerkung kann schon einige Monate dauern. Aber die Zeit zwischen Kaufpreiszahlung und Eintragung als Eigentümer kann auf Usedom zwischen 2 Monaten und mehr als 2 Jahren dauern.

Dies kann zu einen Problemen führen. Lesen Sie dazu mehr im nächsten Artikel.